Übertrittsmöglichkeiten für Mittelschüler/Regelschüler
Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart ihren Bildungsweg fort. Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schüler an der neuen Schulart, verbunden mit den jeweiligen schulartspezifischen Anforderungen kindgerecht zu begleiten, stellen die weiterführenden Schularten ein breit angelegtes Begleit- und Unterstützungssystem zur Verfügung. Im Anschluss an die Begleitung des Übertritts zu Beginn der Jahrgangsstufe 5, die somit eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Grundschule und weiterführenden Schularten übernimmt, soll den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren.
Die Jahrgangsstufe 5 bildet gleichzeitig den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführenden Schularten und unterstützt neben der Begleitung des Übertritts und der Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch die Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
In den M-Zweig der Mittelschule
Änderung der Übertrittsbedingungen!!
Ab sofort ist ein ist ein Übertritt in den M-Zug auch möglich, wenn der ensprechende Notendurchschnitt (vgl. unten) auch im Jahreszeugnis erreicht wurde! Nähere Informationen erhalten Sie in ihrer Schule oder in der Mittelschule Dachau-Süd!
Übertritt in die M7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Übertritt in die M8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Übertritt in die M9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Übertritt in die M10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
In die Realschule
Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.
Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule:
Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
Von der 6./7./8./9. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die Realschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
In die 10. Jahrgangsstufe der Realschule:
Nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen der Haupt-/Mittelschulen, wenn diesen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.
In das Gymnasium
Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasium:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Haupt-/Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasium:
Von der Haupt-/Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
Wechsel des Bildungsgangs
Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule:
Vollzeitschulpflichtige Schüler aus anderen Schularten (Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule) treten
– nach Abschluss eines Schuljahres, in der Regel in die Regelklasse der nächst höheren Jahrgangsstufe der Hauptschule;
– während des Schuljahres in die Jahrgangsstufe über, die sie in der anderen Schule besucht haben.
Über Ausnahmen sowie in sonstigen Fällen der Rückkehr entscheidet der Schulleiter unter Berücksichtigung des Leistungsstandes des Schülers.
Übertritt in M-Klassen:
– Schüler, die in anderen weiterführenden Schularten die Vorrückungserlaubnis erhalten haben, können zu Schuljahresbeginn in die M-Klasse der nächsthöheren Jahrgangsstufe übertreten. Dies ist auch möglich, wenn sich das Nichtvorrücken auf Fächer bezieht, die an der Hauptschule nicht unterrichtet werden. Über die Aufnahme in sonstigen Fällen entscheidet der Schulleiter; er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen. Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.
– Ein Wechsel von der M-Klasse in die Regelklasse der gleichen Jahrgangsstufe ist möglich, Antragsstellung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Informationen/Formulare zum M-Zug
Infoblatt zum M-Zug (->Download)
Anmeldung zum M-Zug (-> Download)
Infoblatt zum M-Zug Externe (->Download)
Weitere Informatoionen über die Interneseite des Kultusministeriums:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html